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    Montags bis Freitags durchgehend von 8 bis 18 Uhr,
    Samstags von 8 bis 12 Uhr

UVV – Unfallverhütungsvorschriften

... für Fahrzeughalter

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

... für Unternehmen

Werkzeuge und Maschinen in Ihrem Betrieb müssen in perfektem Zustand sein. Sie dürfen keinerlei Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen. Die Berufsgenossenschaft hat hier sehr strenge Richtlinien erlassen. So müssen etwa Rolltore und Hebebühnen regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand beurteilt werden.

Unser Tipp

Auch Flüssiggasanlagen (z. B. für Kochstellen, Heizung oder Kühlung) unterliegen einer regelmäßigen Überprüfungspflicht.

Dabei wird unterschieden zwischen privat genutzten Fahrzeugen (Wohnmobile, Campinganhänger etc.) und solchen mit gewerblicher Nutzung (mobile Verkaufsstände, Kranführerstände etc.). Für Boote gilt auf Grund der besonderen Konstruktionsweise sogar eine eigene Vorschrift.

Die Sachverständigen von Gelbe + Kollegen machen die Flüssiggasprüfungen in privat genutzten Fahrzeugen (DVGW 607) und auch in Booten (DVGW 608).

Die Prüfung von Flüssiggasanlagen zum Fahrzeugantrieb ist vom Gesetzgeber als hoheitliche Aufgabe eingestuft, die von Prüfingenieuren abgenommen werden muss (Gassystem-Einbauprüfung [GSP] bzw. Wiederkehrende Gasprüfung [GWP]).
Aus diesem Grund prüfen in diesen Fällen ausschließlich die Kollegen vom tüfa-team.

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